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PARKZONEN
Der Innenstadtbereich der Stadt Kenzingen ist als Parkzone ausgewiesen, in der mit Parkscheibe kostenlos bis zu 1,5 Stunden (90 Minuten) in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind gut sichtbar in der Ortsdurchfahrt und in allen zur Parkzone gehörigen Nebenstraßen angebracht.
Im Bereich der Hauptstraße befindet sich die Beschilderung auf Höhe der Brücke nahe der Sparkasse, Freiburger Straße 1, bzw. auf Höhe des Kreisseniorenzentrums St.-Maximilian-Kolbe, Offenburger Straße 10. Um die Wahrnehmbarkeit zu erhöhen ist die Beschilderung nicht nur in Fahrtrichtung, sondern beidseitig angebracht.
UNBEGRENZTES PARKEN
Unbegrenzt Parken ist möglich:
– auf dem Parkplatz in der Oberhausener Straße
– auf dem Park and Ride Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite des Bahnhofs Kenzingen (erreichbar über Breitenfeldstraße oder Dieselstraße , Tullastraße)
– in der Höhe des Sonderpreis Baumarkt befindet sich ein Parkstreifen ( Höhe Offenburger Straße 14)
– in der Üsenberger Straße , welche nach dem Schwabentor beginnt